Antrag & Voraussetzungen
Nach der Anmeldung in deiner Fahrschule Singhof musst du einen Führerscheinantrag bei deiner Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Den Antrag bekommst du von uns, deiner Fahrschule. Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde oder das Landratsamt der Stadt bzw. des Landkreises in der dein Hauptwohnsitz gemeldet ist. Die reguläre Bearbeitungsdauer des Führerscheinantrags beträgt ca. vier Wochen.
Ist dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird dir die Prüfungserlaubnis erteilt. In der Bearbeitungszeit kannst du schon Fahrstunden fahren und den Theorieunterricht besuchen. Der Führerscheinantrag und damit deine Prüfungserlaubnis ist ein Jahr gültig.
Folgende Unterlagen müssen persönlich vom Antragsteller bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden:
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Personalausweis oder Reisepass
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bisheriger Führerschein (falls vorhanden)
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Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Gültigkeitsdauer unbegrenzt, nicht nötig bei schon vorhandenem deutschen Führerschein)
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Sehtest vom Optiker oder Augenarzt (Gültigkeitsdauer 2 Jahre)
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ein aktuelles biometrisches Passfoto
Zusätzlich beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren – BF17:
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Zusatzerklärung zum Antrag erhältst du bei uns
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Kopie der Ausweise und Führerscheine aller Begleitpersonen
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Bearbeitungsgebühr je eingetragene Begleitperson 11,- €
Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine):
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ausländischer Führerschein im Original (Muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein.)
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Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheins (Nicht notwendig, wenn es im Führerschein steht.)
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Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland
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Welche speziellen Voraussetzungen (Sehtest, Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort, Prüfungsart) für die Umschreibung deines ausländischen Führerscheins aus deinem Heimatland gelten, erfährst du bei deiner Kreisverwaltung.
Zuständige Behörden zur Beantragung deines Führerscheins:
Kreisverwaltung Bad Ems
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Telefon: +49 2603 9720
Öffnungszeiten
Montag – Freitag
08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten
Bahnhofstr. 1
56355 Nastätten
Telefon: +49 6772 8020
E-Mail: post@vg-nastaetten.de
Öffnungszeiten
Montag – Freitag
08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Verbandsgemeindeverwaltung St. Goarshausen/Loreley
Dolkstraße 3
56346 St. Goarshausen
Telefon: +49 6771 9190
Öffnungszeiten
Montag – Mittwoch
08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 – 18:00 Uhr
Freitag
08:00 – 12:00 Uhr